HUNDEHALTUNG IN DEUTSCHLAND
Im folgenden die wichtigsten Vorschriften und Regelungen, die für alle Hundehalter in Deutschland gelten:
In Deutschland müssen für jeden Hund Steuern gezahlt werden. Der Betrag wird von den Bundesländern festgelegt kann je nach Bundesland und Gemeinde sehr stark variieren (zwischen 5 Euro und 180 Euro).
In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen lebst, besteht die Pflicht, eine Haftpflichtversicherung für einen Hund abzuschließen.
In Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen gilt eine eingeschränkte Versicherungspflicht. Diese betrifft meist nur Listenhunde (das sind Hunde, die aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft werden) oder Hunde, die unter Auflagen stehen.
Am 1. Januar 2022 ist in Deutschland eine neue Tierschutz-Hundeverordnung zusammen mit einer neuen Tierschutztransportverordnung in Kraft getreten.
Da Hunde ein großes Gemeinschaftsbedürfnis haben, müssen einzeln gehaltene Hunde mehrmals täglich die Möglichkeit zu länger andauerndem Umgang mit der Betreuungsperson haben. Ferner ist jedem Hund täglich ausreichender Auslauf im Freien (Gassi) zu gewähren. Der Hund benötigt Tageslicht und Sicht ins Freie, wenn er sich in Innenräumen aufhält. Innerhalb der Wohnung ist es verboten, den Hund angebunden zu halten.
Die Verordnung legt weiterhin Regelungen für die Haltung von Hunden außerhalb der Wohnung wie z. B. auf einem Freigelände, in Zwingern, Scheunen etc. fest. Wenn mehrere Hunde auf einem Grundstück gehalten werden, sind sie grundsätzlich in der Gruppe zu halten.
Zucht: Eine Person darf nicht mehr als drei Würfe zur gleichen Zeit betreuen.
Welpen müssen mindestens vier Stunden am Tag kontakt zum Menschen haben.
Erziehungsmaßnahmen die Schmerz verursachen, sind verboten (z. B. Stachelhalsbänder).
Qualzucht: Für Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen, gilt ein sogenanntes Ausstellungsverbot.
Leinenpflicht in Deutschland – das solltest du wissen Ich gebe zu, als wir vor drei Jahren unsere Frieda adoptiert haben, war mir gar nicht klar, wie komplex die Regelungen zur Leinenpflicht in Deutschland sind. Noch dazu sind sie je nach Bundesland unterschiedlich. Für einen ersten Überblick fasse ich dir hier nun die wichtigsten Regeln, die du kennen solltest, zusammen.
1) EU-Heimtierausweis |
2) Halsband mit Adressschild |
3) Kopie der Hunde-Haftpflichtversicherung |
4) Leine und Maulkorb |
5) Geschirr und Gurt zum Anschnallen im Auto |
6) Hundeschlafdecke und Lieblingsspielzeug |
7) Bei wählerischen Hunden, eigenes Hundefutter mitnehmen |
8) Trink- und Futternapf. Altes Handtuch zum darunterlegen |
9) Für das Auto eine Hunde-Transportbox |
10) Fehlen darf auch kein Hundebett/ Hundekörbchen |
11) Ev. Medikamente Erste-Hilfe-Set für Hunde |
12) Genügend Hundekotbeutel |
13) Ein altes Laken, zum Schutz von Couch und Sessel |
14) Alte Handtücher für schmutzige Pfoten und nasses Fell |
EINREISEBESTIMMUNGEN |
Ihr Hund (wie auch jedes Haustier) kann – abgesehen von wenigen Ausnahmen – mit Ihnen nach Deutschland (wie auch in ein anderes EU-Land). Es gelten folgende Bestimmungen:
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ANREISE
Per Bahn mit einem Hund anreisen ist problematisch. Schließlich muss der Hund auch irgendwann mal nach draußen. Per Pkw sind häufige Pausen weniger problematisch. Kleine und ungefährliche Tiere können in den Zügen der ÖBB in geeigneten Transportbehältern kostenlos mitgenommen werden. Man braucht kein Behältnis für den Hund, wenn er mit Maulkorb und Leine gesichert ist. Jedoch benötigt man in diesem Fall ein Ticket.HUNDETRANSPORT IM AUTO |
Es muss sichergestellt werden, dass sich der Vierbeiner nicht frei im Auto bewegen und somit den Fahrer ablenken kann. Der Hund muss so gesichert sein, dass er auch bei einem Zusammenstoß nicht durch das Fahrzeug geschleudert wird. Es gibt dazu drei Möglichkeiten:
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VERSCHIEDENE VORSCHRIFTEN |
In Wien, Niederösterreich und Vorarlberg gibt es Listen, auf denen „Kampfhunde“ vermerkt sind. Besitzer jener Hunde müssen unterschiedliche Auflagen erfüllen. Siehe die entsprechende Regelungen! |
Falls es in einer Gemeinde/in einem Bundesland keine tsprechende Vorschriften gibt, sind folgende Bestimmungen üblich:
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INNENSTADT UND ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL |
Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen kostenlos mitzunehmen. |
Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind. |
Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden. |