NÜTZLICHES

STAND: APRIL 2024


HUNDEHALTUNG IN DEUTSCHLAND    


Im folgenden die wichtigsten Vorschriften und Regelungen, die für alle Hundehalter in Deutschland gelten:


In Deutschland müssen für jeden Hund Steuern gezahlt werden. Der Betrag wird von den Bundesländern festgelegt kann je nach Bundesland und Gemeinde sehr stark variieren (zwischen 5 Euro und 180 Euro).

In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen lebst, besteht die Pflicht, eine Haftpflichtversicherung für einen Hund abzuschließen.

In Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen gilt eine eingeschränkte Versicherungspflicht. Diese betrifft meist nur Listenhunde (das sind Hunde, die aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft werden) oder Hunde, die unter Auflagen stehen.


Am 1. Januar 2022 ist in Deutschland eine neue Tierschutz-Hundeverordnung zusammen mit einer neuen Tierschutztransportverordnung  in Kraft getreten. 


Da Hunde ein großes Gemeinschaftsbedürfnis haben, müssen einzeln gehaltene Hunde mehrmals täglich die Möglichkeit zu länger andauerndem Umgang mit der Betreuungsperson haben. Ferner ist jedem Hund täglich ausreichender Auslauf im Freien (Gassi) zu gewähren. Der Hund benötigt Tageslicht und Sicht ins Freie, wenn er sich in Innenräumen aufhält. Innerhalb der Wohnung ist es verboten, den Hund angebunden zu halten.

Die Verordnung legt weiterhin Regelungen für die Haltung von Hunden außerhalb der Wohnung wie z. B. auf einem Freigelände, in Zwingern, Scheunen etc. fest. Wenn mehrere Hunde auf einem Grundstück gehalten werden, sind sie grundsätzlich in der Gruppe zu halten.


 

 

 

Zucht: Eine Person darf nicht mehr als drei Würfe zur gleichen Zeit betreuen.

Welpen müssen mindestens vier Stunden am Tag kontakt zum Menschen haben.

Erziehungsmaßnahmen die Schmerz verursachen, sind verboten (z. B. Stachelhalsbänder).

Qualzucht: Für Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen, gilt ein sogenanntes Ausstellungsverbot.


Leinenpflicht in Deutschland – das solltest du wissen Ich gebe zu, als wir vor drei Jahren unsere Frieda adoptiert haben, war mir gar nicht klar, wie komplex die Regelungen zur Leinenpflicht in Deutschland sind. Noch dazu sind sie je nach Bundesland unterschiedlich. Für einen ersten Überblick fasse ich dir hier nun die wichtigsten Regeln, die du kennen solltest, zusammen.


1) EU-Heimtierausweis
2) Halsband mit Adressschild
3) Kopie der Hunde-Haftpflichtversicherung
4) Leine und Maulkorb
5) Geschirr und Gurt zum Anschnallen im Auto
6) Hundeschlafdecke und Lieblingsspielzeug
7) Bei wählerischen Hunden, eigenes Hundefutter mitnehmen
8) Trink- und Futternapf. Altes Handtuch zum darunterlegen
9) Für das Auto eine Hunde-Transportbox
10) Fehlen darf auch kein Hundebett/ Hundekörbchen
11) Ev. Medikamente Erste-Hilfe-Set für Hunde
12) Genügend Hundekotbeutel
13) Ein altes Laken, zum Schutz von Couch und Sessel
14) Alte Handtücher für schmutzige Pfoten und nasses Fell



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EINREISEBESTIMMUNGEN

Ihr Hund (wie auch jedes Haustier) kann – abgesehen von wenigen Aus­nah­men – mit Ihnen nach Deutschland (wie auch in ein anderes EU-Land). Es gelten folgende Bestimmungen:
  • Der Hund benötigt einen elektronischen Mikrochip (Seit dem 3. Juli 2011 dürfen Tiere nur mehr mittels Mikrochip gekennzeichnet werden) oder eine noch deutlich lesbare, vor dem 3. Juli 2011 erfolgte Tä­to­wie­rung.
  • Eine Tollwutimpfung ist erforderlich wurde (diese sollte mindestens 21 Tage alt sein; das Tier muss mindestens 12 Wochen alt gewesen sein, wenn die erste Impfung durchgeführt wurde. Die Impfung muss von einem ermächtigten Tierarzt durchgeführt worden sein).
  • Erforderlich ist ein gültiger EU-Heimtierausweis (Pet Passport). Der Heim­tierausweis enthält auch Angaben über die Halterin/den Halter des Tieres.
  • Es dürfen maximal insgesamt fünf Hunde pro Person mitgeführt werden. Diese Anzahl darf überschritten werden, wenn schriftlich nachgewiesen wird, dass die Tiere zur Teilnahme an Wettbewerben, Aus­stel­lungen oder Sport­ver­an­stal­tungen bzw. zum Training für solche Ver­an­stal­tun­gen und älter als 6 Monate sind.
  • Es gibt keine Hunderasse, deren Einreise nach Deutschland verboten ist.

ANREISE

Per Bahn mit einem Hund anreisen ist problematisch. Schließlich muss der Hund auch irgend­wann mal nach drau­ßen. Per Pkw sind häufige Pausen we­niger problematisch. Kleine und ungefährliche Tiere können in den Zügen der ÖBB in geeigneten Transportbehältern kostenlos mitgenommen werden.

Man braucht kein Behältnis für den Hund, wenn er mit Maulkorb und Leine gesichert ist. Jedoch benötigt man in diesem Fall ein Ticket.


HUNDETRANSPORT IM AUTO

Es muss sichergestellt werden, dass sich der Vierbeiner nicht frei im Auto be­wegen und somit den Fahrer ablenken kann. Der Hund muss so gesichert sein, dass er auch bei einem Zusammenstoß nicht durch das Fahrzeug geschleudert wird. Es gibt dazu drei Möglichkeiten:
  • Rücksitz / Rückbank: Man benötigt ein speziell für Hunde hergestelltes Brustgeschirr, welches auf Sicherheit geprüft wurde. Auf keinen Fall darf der Vierbeiner an seinem Halsband angeschnallt werden.
  • Hunde-Autositz: Besonders gut geeignet sind sie für kleinere Hunde. Der Sitz lässt sich einfach am Beifahrersitz installieren oder an der Rückbank. Es empfiehlt sich eine enge Einstellung des Sitzes, damit der Hund nicht vom Hundesitz springt.
  • Transportbox: Hierbei handelt es sich um das sicherste Transportmittel für Hunde. Je kleiner und enger der Raum ist, desto mehr wird das Tier bei einem Unfall geschützt. Außerdem vermittelt die Transportbox den Hunden ein Gefühl von Sicherheit, da es sich um eine Art Höhle handelt.
VERSCHIEDENE VORSCHRIFTEN

In Wien, Niederösterreich und Vorarlberg gibt es Listen, auf denen „Kampf­hun­de“ vermerkt sind. Besitzer jener Hunde müssen unterschiedliche Auflagen erfüllen. Siehe die entsprechende Regelungen!
Falls es in einer Gemeinde/in einem Bundesland keine tsprechende Vor­schrif­ten gibt, sind folgende Bestimmungen üblich:
  • Maulkorb- oder Leinenzwang für Hunde außerhalb von umzäunten oder abgeschlossenen Grundstücken und Häusern in Wohngebieten
  • Hunde im Grünland sind an der Leine zu halten oder haben einen Maulkorb zu tragen
  • Beißkorbpflicht an bestimmten Orten (z.B. öffentliche Verkehrsmittel)
  • Verbot des Mitführens von Hunden auf Kinderspielplätzen
  • Verpflichtung zur Beseitigung von Hundeexkrementen

INNENSTADT UND ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL

Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen kostenlos mitzunehmen.

Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.
Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

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